Wir entwickeln attraktive städtebauliche Projekte
Mit den Experten der Weber-Consulting Beratungs GmbH geben Sie diestädtebauliche Entwicklung für Ihre Kommune in fachkundige Hände
Mit den Experten der Weber-Consulting Beratungs GmbH geben Sie diestädtebauliche Entwicklung für Ihre Kommune in fachkundige Hände
Wir erschließen Baugebiete als Treuhänder für Kommunen und Eigentümer, wenn alle Bauplätze einen "Abnehmer" finden. Alle Aufwendungen für die wirtschaftliche Erschließung und Verfahren werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Auf Wunsch ist auch ein Festpreis im Hinblick auf eine optimale Baufinanzierung möglich. Dabei profitiert Ihre Kommune von der Ersparnis der Eigenanteile, die sie ansonsten bei satzungsgemäßer Abrechnung selbst zu finanzieren hätte.
Sollen Bauplätze an Dritte abgegeben und von diesen in der Erschließung finanziert werden, tritt unsere Tochtergesellschaft Weber Grund und Boden GmbH in Aktion. Sie kann vorab Bauerwartungsland von Eigentümern übernehmen, die Erschließungs- und Verfahrenskosten für entstehende Bauplätze finanzieren und diese ideal vermarkten.
Wir kümmern uns auf Wunsch um die komplette städtebauliche Entwicklung und treten in Kontakt mit den verschiedenen Beteiligten. Unsere selbst erarbeiteten Entwürfe dienen als professionelle Grundlage für die ideale Erschließungs- und Kostenplanung sowie Baufinanzierung.
In unserem Schwesterunternehmen Weber-Ingenieure GmbH stehen Ihnen alle Fachplaner für Entwässerung, Wasserversorgung, Straßenbau und dieBaugrundbeurteilung Ihrer wirtschaftlichen Erschließung zur Verfügung.
Zeigt sich in einer Kommune Bedarf, Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen, so ist Weber-Consulting gleich am Beginn Ihr optimaler Ansprechpartner. Wir begleiten die Kommune von der Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan bis zur Übergabe der fertig erschlossenen Bauplätze an die Käufer. Melden sich Eigentümer mit größeren, zusammenhängenden Grundstücksflächen (z.B. Gärtnerei, Bauhof oder ähnliches) bei der Kommune, so können wir das Gebiet gemeinsam städtebaulich entwickeln.
Wir fertigen einen ersten städtebaulichen Erschließungs-Entwurf, damit ein Plankonzept zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden kann. Auf dieser Grundlage sind uns bereits erste Kostenschätzungen für die Baufinanzierung und Bodenwert-Ermittlungmöglich. Zugleich entsteht auf diesem Weg ein erster kaufmännischer Pro**jekt**plan, welcher Finanzierungs-Notwendigkeiten und Ertragschancen präsentiert. Kann an dieser Stelle Einigkeit zwischen den Projektbeteiligten hergestellt werden, so startet die Phase der Bebauungsplan-Aufstellung.
Nach der ersten Beteiligungsstufe für Öffentlichkeit und Fachbehörden erstellen die Weber-Ingenieure einen ersten Entwurf für die weitere Planung der wirtschaftlichen Erschließung. Vor allem Fragen der zumeist im Trennsystem vorgegeben Entwässerung bedürfen einer intensiven und professionellen Bearbeitung. Zudem müssen alle Versorgungs-Medien von den Entwässerungsleitungen bis hin zur prioritären Breitband-und Telekommunikations-Versorgung koordiniert werden. Parallel klären wir in Gesprächen mit den Eigentümern, welche Bauplätze Privatpersonen, Erschließungsträger und der Kommune zugeteilt werden sollen. Bei bestehendem Wunsch nach einer Zuteilung von Bauplätzen sind privatrechtliche Kostentragungsverträge zwischen uns und den Eigentümern bzw. der Kommune abzuschließen.Die Grundlage hierfür bilden der städtebauliche Vertrag sowie der wirtschaftliche Erschließungsvertrag zwischen Kommune und uns von Weber-Consulting als Erschließungsträger.
Auf dieser vertraglichen Grundlage lassen wir vom Ingenieurbüro die Ausschreibung der tiefbautechnischen Erschließungsarbeiten für die wirtschaftliche Erschließung aufstellen und führen nach abgeschlossener Angebotsauswertung Verhandlungen, um einen möglichst günstigen Preis zu erzielen. Hiervon profitieren Kommune und Privatpersonen, welche einen Bauplatz im Sinne einer positiven Baufinanzierung erschließen lassen wollen.
Nach vollzogener Erschließung übergeben wir die Erschließungsanlagen unentgeltlich der Kommune und die fertig erschlossenen, mit Kanal-Grundstücksanschlüssen versehenen Bauplätze, deren Eigentümern.
Alle entstandenen Kosten für die wirtschaftliche Erschließung werden von uns in einer Projektabrechnung zusammengestellt und auf die nutznießende Bauplatzfläche verteilt. Auf dieser Grundlage erfolgt schließlich die Abrechnung mit dem Eigentümer, sofern nicht im Vorfeld ein Festpreis vereinbart wurde.
Erschließung als Kerngeschäft mit allen Ingenieurs-Disziplinen im Haus (Straße, Kanal, Wasser, Geologie etc.)
Planerisches Mitdenken& vielseitige Lösungen für Kommunen und Eigentümer
Umfassende Kenntnisse aller berührten Rechtsbereiche: städtebauliches Vertragsrecht, Bau- und Umweltrecht, Umlegungsrecht, Eigentumsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht.
Hohe Kompetenz bei der Entwicklung wirtschaftlicher Lösungen für komplexe Bodensituationen mit Altlasten, aufwendige Innenentwicklungen & kaufmännische Regelungen